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Martin Marino, 0151 4 1919252, Stefan Hofmeir, 089 48951049, presse@fahrgaeste.de
Betriebspflicht
Aktuelle Informationen für Presse und Rundfunk 03.10.2010 (61/2010)
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Andreas Nagel, Freischützstraße 110, 81927 München, (0172) 8342157, nagel@fahrgaeste.de
Seit Donnerstag, 30. September 2010, entfallen in München die Nachtlinien. Ausgelöst wurde die Betriebseinstellung nach Ansicht der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) durch einen vorangegangenen Streik. Die führt zu völlig unangemessenen Einschränkungen für die Fahrgäste, insbesondere für die treuen MVV-Kunden, die mit Ihrer Monatskarte schon im Voraus bezahlt haben. Aber auch die Wiesnbesucher sind sich nun selbst überlassen. Dies ist nicht hinnehmbar. Daher müssen wir in diesem Zusammenhang auch einmal auf das Gesetz verweisen:
Paragraph 21 Personenbeförderungsgesetz
(1) Der Unternehmer ist verpflichtet, den ihm genehmigten Betrieb aufzunehmen und während der Geltungsdauer der Genehmigung den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Stand der Technik entsprechend aufrechtzuerhalten.
'Ich kann nicht erkennen, daß es während der Wiesn kein öffentliches Verkehrsinteresse in der Nacht gibt', sagt Andreas Nagel, Sprecher der Aktion Münchner Fahrgäste. 'Wir fordern, daß der Nachtlinienverkehr unverzüglich wieder aufgenommen wird.'
In diesem Zusammenhang muß auch darauf hingewiesen werden, daß die S-Bahn nicht vom derzeitigen Streik betroffen ist.
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